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hasibutz ...



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...   Erstellt am 05.08.2012 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wenn ein Polizist als Qualifikation lesen können muß und das Prüfzeichen anschaut, dann ja. Die sind auch nicht alle blöd. Und in Bayern parkst Du sofort.

Fahren ohne BE wegen Abgaswerten sind 135,-- Vergnügungssteuer und 3 Extraleben in Call of Duty: Flensburg Massacre. Wie Fahren ohne Eater.

Du hast bei einem Italiener bestellt. Kein Widerrufsrecht wie bei uns. Schreib ihm schnell eine Mail, storniere für den Fall fehlende (9) und hol Dir das Geld zurück. Ebay und Paypal könnte hier von Vorteil sein...





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schwaelmer 



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...   Erstellt am 05.08.2012 - 20:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


ALSO bleibt nur ZARD oder DÄS Lösung ?





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hasibutz ...



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...   Erstellt am 06.08.2012 - 00:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Es gibt einen Haufen verschiedene Auspuffe. Zard, BOS, Agostini, Mistral,... man muss nur auf das Prüfzeichen achten.

Merke: Verkäufer aus dem Ausland sind nicht immer schlecht, aber aufpassen muss man halt. Und es gibt von ein und demselben Auspuff verschiedene Versionen, mit, ohne EU-Prüfzeichen, mit und ohne (9), mit britischem und ohne EU-Prüfzeichen, obwohl GB in der EU ist,...





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schwaelmer 



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...   Erstellt am 06.08.2012 - 18:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


da es noch kein allgemeines thema dies bezüglich gibt, und ich mal etwas
geforscht habe hier meine Erkenntnisse...

es kosiert ja das Gerücht das mann endschalldämpfer o. auspuffanlagenanlagen mit einem e1 zeichen extra einer einzelabnahme unterziehen muß was nicht stimmt!
die zahl hinter dem e steht lediglich für das land aus dem diese EG ABE kommt Bsp. e13 13=Luxenburg (siehe bild unten)

auch wird in EG ABE's bzw. EG BE's meist nur einen fahrzeugtyp erwähnt der clou an der sache ist der gesetzes auszug siehe unten! demzufolge kann man z.B. ESD's fahren die lt. EG ABE nur für einen bestimmten fahrzeugtyp bestimmt sind. solange dieser eine EG ABE hat braucht man keine schriftlichen unterlagen mitzuführen. da die polizei noch im steinzeitalter lebt lt. der aussage eines netten Götzmitarbeiters, ist es schwer für die beamten zu den EG ABE's die zugehörigen fahrzeugtypen zu ermittel. götz z.B. gibt keine auskunft darüber auch nicht den beamten "...das ist nicht unser job...".
und götz hat täglich mehere anfragen dies bezüglich...

Fazit: EG ABE o. EG BE bedeutet anbauen fertig! wenn die beamten etwas sehen wollen dann zeigt diesen gesetzesauszug

Zitat:
Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist.
Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Zitat:
Was ist die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?
Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen. Es gibt Leute, die behaupten, die Kopie müsste immer mitgeführt werden, das hab ich im Gesetzestext aber bisher nirgends gefunden.
EDIT:

Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.
Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.


ABG-Prüfzeichen
beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.


ABE-Typenzeichen
das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.


ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

Bedeutung der Herkunft von E-Nummern

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan


EWG-Zulassungskennzeichen
dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.

(c) 2003 Dirk Plettner / Dirk Plettner - Kontaktformular / PoloMagazin - Home

weiterer link: ECE-Pruefzeichen - Wikipedia
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dolomiti
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...   Erstellt am 07.08.2012 - 11:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Tach auch, hallo schwaelmer.


Werden bei einer Kontrolle die technischen Unterlagen (berechtigt/unberechtigt) nicht mit geführt, so kann der Kontrollbeamte über seine Dienststelle in Sekundenschnelle die Unterlagen aufrufen und sichten lassen. Hierzu ist nur die auf dem Anbauteil befindliche Genehmigungsnummer erforderlich, den Rest erledigt das Internet. Von wegen Steinzeit ...

Eine ABE oder dergleichen wird ungültig, wenn irgend welche darin enthaltenen Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht beachtet wurden. Und dort stehen oft allerhand interessante Sachen drin. (Schraubensicherung per Gewindekleber, Kantenschutz der Windschutzscheibe, Anbauhöhen bei Zusatzscheinwerfern, Hinausragen von Anbauteilen über die Fahrzeugumrisse, Fahrzeugtypen und Baujahre, Fehlen von db-Eatern oder Katalysatoren ...)

Der Verweis auf drohende Bußgelder und Flens-Points ist natürlich absolut richtig. Aber hier wird sozusagen nur die Spitze des Eisberges angesprochen. Denn im Ordnungswidrigkeitenverfahren trägt der Betroffene im Normalfall auch die so genannten Gebühren und Auslagen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Sicherstellung, Beförderung und Verwahrung des Fahrzeuges und die Erstellung eines ggf. erforderlichen Gutachtens. (Weiß hier vielleicht jemand, was ein Abgasgutachten kostet?)

Weiterhin sollte man auch nicht übersehen, dass die Fahrzeuge entsprechend ihrer Abgaseinstufung mit gewissen Steuersätzen belegt sind. Führt der Umbau zu einer Verschlechterung der Abgaswerte, hat man zusätzlich noch das Finanzamt an den Hacken.


Wenn jemand einen anderen Schalldämpfer anbringen möchte, so mag er das ruhig tun. So ein Nachrüstteil hat oft ja wirklich was für sich (Sound, Design, Gewicht, Drehmomentverlauf, Maximalleistung, ...). Und der Brotkasten der Stelvio mag tatsächlich nicht das Optimum sein. Aber man sollte sich der drohenden Konsequenzen bewusst sein.



Ich selbst wurde schon Jahre lang nicht mehr kontrolliert. Schwaelmer, vielleicht hast du ja das selbe Glück und wirst wegen des Puffs nicht beanstandet. Wünsche dir jedenfalls alles Gute.




guert ...



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...   Erstellt am 08.08.2012 - 21:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


... sieht gut aus, und wegen der Prüfzeichen würd ich mir den Kopf nicht zerbrechen, bei Kontrolle wird nicht geschaut, zum Tüf orig. Auspuff rauf und alles ist paletti!
Das Wechseln ist ja kein großes Ding.

Persönlich finde ich, daß zur Stelvio am allebesten
der eckige, neue MIVV mit Karbonendstück paßt !

Hab den schon eine Weile drauf, leicht,super Sound,
hatte den in Germany bestellt.

Grüße Gürt




schwaelmer 



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...   Erstellt am 08.08.2012 - 23:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo habe heute den Topf bekommen. Anbau und Soundprobe waren super ! Schöner dumpfer Klang nicht zu laut. 2 DB Eater dabei. Racing und Street Legal. Muss ich mal rum probieren.
Mach mir da keinen Kopf. Ich hab ne ABE dabei und auf dem Topf ist ne ABE Nr drauf und gut ist. Den KAT habe ich für 40€ noch nachbestellt und kommt nächste Woche rein.
Habe Morgen frei da wird das Ding mal ausgiebig getestet.
Also für den Preis von 229€ + 40 Kat unschlagbar !

[img]http://www.bilder-hochladen.net/files/jtws-1-c4ca-jpg-nb.html][/url][/img]




Gruß Schwälmer

[Dieser Beitrag wurde am 08.08.2012 - 23:34 von schwaelmer aktualisiert]





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hasibutz ...



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...   Erstellt am 09.08.2012 - 04:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ja, wenn Du die BE lesen würdest, hättest Du ja auch die (9) entdeckt...

Damit ist das Problem ja auch gegessen.

@ Gürt: "bei Kontrolle wird nicht geschaut". So so. Aha.





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Grüßle

Carsten

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schwaelmer 



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...   Erstellt am 09.08.2012 - 06:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo Hasibutz

So richtig kann ich DIr nicht folgen. Du schreibst von der 9

Klär mich mal auf. So richtig verstehen kann ich das nicht.

Ist denn der AUspuff jetzt rechtlich ok?


Gruß Schwälmer





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dolomiti
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...   Erstellt am 09.08.2012 - 09:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Moin miteinander.


Bei einer Kontrolle wird nicht darauf geschaut??? Meine Erfahrungen gehen genau in die gegenteilige Richtung. Bei einer Motorradkontrolle geht der erste Blick des Beamten immer auf die Reifen. Der zweite geht auf den Maschinenzustand insgesamt. Und dabei fällt ein Nachrüstauspuff sofort auf. Ist dem Beamten die Sache egal, dann gut. Führt er die Kontrolle gründlich durch, dann wird eine fehlende bzw. erloschene ABE mit Sicherheit auffallen.

Bei meiner letzten Kontrolle, damals Suzuki DR800 Big, wurden zunächst Auspuff und ABE peinlich genau miteinander abgeglichen. Und dann wurde eine Geräuschmessung durchgeführt - die hatten tatsächlich ein Messgerät dabei - uff. Da der Auspuff zugegebener Maßen doch ziemlich laut war, sollte das Fahrzeug sichergestellt, abtransportiert und durch einen Sachverständigen geprüft werden. Dies konnte ich nur dadurch umgehen, dass ich den Auspuff vor Ort abmontiert habe. So konnte ich nachweisen, dass sich der Auspuff im Originalzustand befindet, also keine Bleche durchbohrt wurden oder dergleichen.
Von einer Sicherstellung meines Mopeds wurde damals übrigens Abstand genommen. Und zwar deshalb, weil die Geräuschentwicklung die in der ABE genannten Werte in einem gewissen Maß (2 dB?) überschreiten darf. Dies gilt allerdings nur, wenn am Auspuff keine Veränderungen vorgenommen wurden. (Anscheinend hat der Verordnungsgeber ein gewisses Verständnis dafür, dass sich der Fahrzeughalter/Fahrer in einem solchen Fall schlicht und einfach auf die vorhandene ABE verlässt und er als Laie gar nicht erkennen kann, dass hier eventuell was nicht in Ordnung ist.)
Ich bin damals also mit heiler Haut davon gekommen. Aber ein richtiger Spass war es trotzdem nicht, so bei dreißig Grad in der Lederkombi auf dem Parkplatz den heißen Auspuff ab zu bauen (und sich dann zu allem Überfluss auch noch das Gefeixe und die dämlichen Kommentare der Passanten an hören zu müssen).

Über Sinn und Unsinn der ganzen Ausrüstungsvorschriften kann man ja durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Mir geht da auch Manches reichlich zu weit. Aber die Rechtslage ist eben so wie sie ist.
Den krassesten Fall hatten wir in meinem Bekanntenkreis mal - was für ein Zufall - mit einem Nachrüstauspuff. Zwei Tage vor der Urlaubfahrt wurde die Maschine bei einer Kontrolle sichergestellt und erst nach ca. einer Woche zurück gegeben. Wie ihr euch denken könnt, war der Junge damals unheimlich begeistert.


Allzeit gute Fahrt, Jürgen




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