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IlDonnone 

Status: Offline Registriert seit: 28.04.2015 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2017 - 11:16 |  |
Hallo zusammen,
eine Anfrage an diejenigen unter Euch, die öfters in der Gruppe fahren oder sogar solche Fahrten organisieren: In unserem Verein praktizieren wir das zwar schon seit Jahren, aber nunmehr gab es im Vorstand Bedenken, ob nicht im Falle eines Unfalls innerhalb der Gruppe haftungsrechtliche Probleme dergestalt auftreten könnten, dass die Haftpflichtversicherung sich weigert zu zahlen (mit der Begründung, dies sei eine Gruppenveranstaltung, für die die „normale“ Haftpflichtversicherung nicht gelte).
Bei einer Recherche im Netz stieß ich lediglich auf ein Urteil gestoßen, in dem das Gericht einer zahlungsunwilligen Versicherung mit der Begründung Recht gab, die Teilnehmer der Ausfahrt hätten sich zuvor abgesprochen, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu missachten. Wir haben vor, unseren Disclaimer auf der Webseite zu erweitern, indem der Club darauf hinweist, dass bei Gruppenfahrten die Verkehrsbestimmungen zur Geschwindigkeit und zum Abstand zu beachten sind.
Hat jemand von Euch Erfahrungen auf diesem Gebiet und eventuell einen guten Tipp bereit?
Es grüßt Euch herzlich
Hans-Hermann
Signatur Es grüßt Euch Hans-Hermann
"Grow old disgracefully"
(Motto des Ulysses-Club) |
Michel 

Status: Offline Registriert seit: 23.09.2013 Beiträge: 323 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2017 - 13:22 |  |
Wo ist denn das Problem?
Irgendeiner ist doch der 1. Und wenn der sich halbwegs an die Spielregeln hält, hat der Rest auch keine Probleme.
Und außerdem sollte jeder Fahrer selber halbwegs seinen Verstand beim Fahren eingeschaltet lassen, und denen, die damit ein Problem haben sagen, dass Sie nicht für Gruppenfahrten geeignet sind.
Signatur Michel
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Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld |
spiegelmann 

Status: Offline Registriert seit: 02.03.2011 Beiträge: 958 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2017 - 15:03 |  |
Ich gehe mal von einer normalen Gruppenausfahrt aus und nicht von einem geschlossenem
Verband (Konvoi).
Ich habe mal ein Urteil gelesen, wonach Zeugen nach dem Unfall aussagten dass sich die Mitglieder der Gruppe ständig gegenseitig überholten.
Der Richter kam zu dem Schlusss das dieses Verhalten maßgeblich zu dem Unfall beigetragen hat.
Bei einer normalen Ausfahrt sehe ich aufgrund der "Gruppe" keine Probleme.
Signatur Modell 2011 |
peterlaub 

Status: Offline Registriert seit: 06.05.2015 Beiträge: 147 Nachricht senden | Erstellt am 19.02.2017 - 18:16 |  |
Die Bedenkenträger sterben wohl nie aus, im Gegenteil.....
Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag einfach Deine Versicherung!
Signatur Stelvio 1200 NTX, Bj.2013
850T4, Bj.1982
Reinheim |
IlDonnone 

Status: Offline Registriert seit: 28.04.2015 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2017 - 10:09 |  |
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten. Innerhalb der Gruppe gibt es bei uns keine Probleme, d.h. es wird nicht überholt und auch sonst nicht "wild" gefahren, zumal sich die TeilnehmerInnen in aller Regel gut kennen. Die Bedenken von einigen Leuten im Vorstand rührten daher, dass wir die Touren im Tourkalender unserer Webseite veröffentlichen, sozusagen ein Angebot machen. Die Befürchtung war, dass irgend ein schlauer Anwalt im Falle eines Falles daraus etwas konstruieren könnte.
Einen schönen Saisonauftakt (geht ja bald los, zumindest vom Wetter her) und allzeit unfallfreie Fahrt wünscht allen Stelvisti
Hans-Hermann
Signatur Es grüßt Euch Hans-Hermann
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Eurotourist

Status: Offline Registriert seit: 03.08.2011 Beiträge: 85 Nachricht senden | Erstellt am 20.02.2017 - 17:54 |  |
Hallo Hans-Hermann,
ich habe mich, da wir ein größeres Treffen in diesem Jahr organisieren, auch mit dieser Frage beschäftigt. Es gibt eigentlich zwei Einschränkungen:
Zum einen gibt es Regelungen im Hinblick auf eine Gruppengröße. Wenn Ihr mit mehr als acht Motorrädern in einer geschlossenen Gruppe unterwegs seid, so läuft Ihr rein formal Gefahr als Konvoi, und damit als Veranstalter einer anmelde- und genehmigungspflichtigen Sondernutzung einer Straße eingestuft zu werden. Danach kräht normalerweise kein Hahn, sollte man aber im Hinterkopf haben. Wenn übrigens ein deutliche Abstand zwischen Motorrad 8 und 9 ist, so ist das natürlich keine geschlossene Gruppe mehr. Genehmigende Behörde wären dann die zuständigen Landratsämter.
Die zweite Regelung betrifft die StVO. Wenn sich eine Gruppe quasi kollektiv darauf einigt, gegen die StVO zu verstoßen, so kann dies natürlich von einer Versicherung im Schadensfall als Vorsatz ausgelegt werden. Dann wäre sie zwar gegenüber dem Geschädigten immer noch leistungspflichtig, könnte aber versuchen gegenüber dem Versicherungsnehmer Regress durchzusetzen. Dies wäre aber nicht ein Problem des Veranstalters, sondern des jeweiligen Versicherungsnehmers. Zumindest solange der Veranstalter klar vorher festlegt, dass die StVO zu beachten ist.
Gruß
Clemens
Signatur Man muss vieles versucht haben, um am Ende zu wissen was passt.
Honda CB 400 N, BMW R 80, Honda Deauville, BMW R 1150 GS, Kawasaki Drifter 800 und dann Moto Guzzi Stelvio 8 V, Baujahr 2011 und Moto Guzzi Nevada anniversario |
ferdi

Status: Offline Registriert seit: 04.07.2011 Beiträge: 578 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2017 - 10:48 |  |
wir haben das gleiche Problem im Schlauchbootforum bei Treffen und gemeinsamen Ausfahrten.
Das sicherste wäre, wenn jeder Teilnehmer eine Verzichtserklärung unterschriebt.
Die zweitbeste Variante ist, wenn niemad offiziell als Veranstalter und Organisator auftritt, aber da ist man schon wieder in einer rechtlichen Grauzone.
Wir haben in den Forumsregeln, die jedes Forumsmitglied zur Kenntnis nehmen und akzeptieren muss, festgelegt, dass bei Veranstaltungen die übers Forum organisiert werden, jegliche Haftung des Forums und des Forumsbetreibers ausgeschlossen ist. Das schliesst aber leider nicht die Privathaftung eines ev. Organisators aus.
Das hat gar nix mit Bedenkenträger oder sonst was zu tun. Wenn was passiert ist, ist es zu spät. Im Vorfeld muss man sich drüber Gedanken machen.
Es kann ja auch sein, dass ein verunfalltes Gruppenmitglied klagt, weil es seine finanzielle Zukunft im Rollstuhl nicht so rosig sieht ?
Imho ist eine Verzichtserklärung jedes einzelenen Teilnehmers, dass er auf eigene Gefahr teilnimmt und niemanden für einen Sach- oder Personenschaden haftbar macht, die beste und sicherste Variante.
[Dieser Beitrag wurde am 24.02.2017 - 10:49 von ferdi aktualisiert]
Signatur lg
Ferdi |