wadwer

Status: Offline Registriert seit: 12.03.2014 Beiträge: 108 Nachricht senden | Erstellt am 25.08.2015 - 10:30 |  |
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine „Grundsatzfrage“ zu Gewährleistungsansprüchen.
Stelvio, gekauft April. 2014, Gewährleistung läuft also nä. Frühjahr ab.
Problem: Gabel vorne nicht einstellbar. Das ist aber eine zugesicherte Eigenschaft, sowohl im Prospekt als auch beim Verkaufsgespräch.
Nun ist nä. Woche die 10000er Inspektion, und ich möchte auf dem Beheben dieses Mangels bestehen.
Zwei Fragen nach eurer Einschätzung:
habe ich dazu das Recht, kann ich das durchsetzen? Oder ist der Mangel als marginal einzustufen? (mir ist die Gabel zu hart)
wer zahlt den Aufwand, falls instand gesetzt wird? Händler oder Piaggio?
Der Händler ist nämlich top uns sehr nett, ich möchte ein gutes Verhältnis behalten und daher die Sache etwas diplomatisch abwickeln.
Und, letzte Frage: was kostet eine Anschlussgarantie, und was deckt sie ab? Hat das Jemand gemacht?
Danke mal für eure Einschätzung
Werner
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Michel 

Status: Offline Registriert seit: 23.09.2013 Beiträge: 323 Nachricht senden | Erstellt am 26.08.2015 - 21:58 |  |
Wie sich das mit der Garantie mit der Gabel verhält kann ich Dir nicht sagen.
Die Anschlussgarantie ist nur mittels CarGarantie möglich, und hat bei mir 300 € gekostet. Gültigkeit 2 Jahre. Ist aber eine absolute Empfehlung, da mit dieser Garantie auch solche Sachen wie Lenkkopflager, Zündspule usw mit abgedeckt sind. Das Geld für die Versicherung bekommst Du bestimmt wieder rein. Einziger Haken, du kannst keine Inspektion selber machen, muss immer eine Werkstatt ran.
Meine Garantie läuft auch im Frühjahr 16 aus, ich werde aber auf alle Fälle noch einmal verlängern.
Gruss Michel
Signatur Michel
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Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld |